Preise und Konditionen:

§ 1 Preistabelle

1. Einzelunterricht in Violine, Gitarre und Klavier

30 Min./Einzelunterricht/Woche 60 € pro Kind/Monat
45 Min./Einzelunterricht/Woche 90 € pro Kind/Monat
 
Für die kleinen Anfänger, die noch kein Kinder- oder Schulorchester kennen, bietet sich an, das zusätzliche Gruppenstundenangebot wahrzunehmen, um die Freude am gemeinsamen Musizieren mit andern Kindern erleben zu können. Es erhöht nicht nur den Spaßfaktor am Instrumentalunterricht, sondern dient gleichsam als eine Übung um das Gelernte aus dem Einzelunterricht in der Gruppe anwenden zu können. Für die Größeren gibt es die Kammermusik-AG als Zusatzangebot.

1.1. Zusätzliches Gruppenstunden-Angebot zum Einzelunterricht

30 Min./Kleingruppe (nach Absprache) 20 € insgesamt/Stunde

1.2. Kammermusik - AG

45 Min./Kleingruppe (nach Absprache) 30 € insgesamt/Stunde

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2. (Gruppen-)Unterricht für Geschwister mit gleichem Instrument (Familienbonus)

30 Min./Zweiergruppe für Geschwister/Woche 60 € insgesamt/Monat
45 Min./Zweiergruppe für Geschwister/Woche 90 € insgesamt/Monat

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§ 2

Mein Unterricht findet auf monatlich kündbarer Vertragsbasis statt:

  1. Der Unterrichtsvertrag ist unbefristet und kann von beiden Vertragspartnern monatlich zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden.
  2. Kündigungsfrist ist eine Woche und muss schriftlich erfolgen. Die Mindestdauer des Vertrages beträgt einen Monat.
  3. Der monatliche Unterrichtsbeitrag ist jeweils zum Monatsersten auf mein Konto zu überweisen und wird in gleichen Monatsraten durchgehend im Jahr gezahlt. Die Ferientage sind im Preis bereits einkalkuliert.
  4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
  5. Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung des Vertrages.
  6. Vor Vertragsabschluss gibt es eine kurze Probezeit von ca. zwei bis drei Wochen.
  7. Der Einzelstundenpreis vor Vertragsabschluss beträgt 20 € für 30 Minuten und
    30 € für 45 Minuten
    Unterrichtseinheit.
  8. Die unterrichtsfreie Ferienzeit, die im pauschalen Monatsvertragspreis bereits einkalkuliert ist, findet im Einzelstundenpreis noch keine Berücksichtigung.

§ 3

Ferienzeit und Feiertage

  1. Die Ferienzeit meines Instrumentalunterrichts richtet sich nach den Niedersächsischen Schulferien.
  2. In den Ferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Eventuell nachzuholende Stunden können an gesondert vereinbarten Terminen genommen werden.

§ 4

Stundenausfälle werden nachgeholt

  1. a) Ausgefallene oder nicht genommene Stunden können auf Wunsch nachgeholt werden.
    b) Unentschuldigtes Fehlen seitens der Kinder und Eltern wird jedoch nicht nachgeholt.
  2. a) Es wird eine Strichliste über die entschuldigt ausgefallenen und nachgeholten Stunden geführt, aus der das aktuelle Stundenguthaben für jedes Kind hervorgeht.
    b) Nachzuholende Stunden können an gesondert vereinbarten Terminen genommen werden.
  3. Ziel dessen ist es, einen möglichst regelmäßigen Unterricht gewährleisten zu können, der im Interesse des Fortschritts im Erlernen des Instrumentes und dadurch auch im Interesse von Kindern und Eltern ist.

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